Neuerungen zu Kursgebühren im Gesundheitssport

03.07.2019 • 16:55

Durch die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für den Einzug der Kursgebühren im Gesundheitssport im Jahre 2016 konnten wir für alle Beteiligten eine deutliche Vereinfachung erreichen. Nach 3 Jahren Anwendung und vielen gemachten Erfahrungen damit, möchten wir nun daraus resultierende Verbesserungen/Anpassungen allen Kursteilnehmern bekannt geben.

Folgende Änderungen werden mit Kursbeginn in Kraft treten:

Wegfall des Formular „Anmeldung Kursteilnehmer Gesundheitssport“ auf dem jeder Kursteilnehmer unterschreiben musste und welches für jeden Kurs geführt wurde. Als künftiger Nachweis der Teilnahme am Kurs dient die Anwesenheitsliste mit allen aufgeführten Teilnehmern. Die Einzugs- ermächtigung für die Kursgebühr wurde bereits mit der Anmeldung zur Sparte Gesundheitssport erteilt und bleibt bis zur Abmeldung von der Sparte Gesundheitssport bestehen. Ist eine Teilnahme am Kurs aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, ist vor Beginn des neuen Kurses der Übungsleiter zu informieren. Der Einzug der Kursgebühr erfolgt nach der zweiten Übungseinheit und dem Vorliegen der Anwesenheitsliste. Neue Kursteilnehmer die mit der Anmeldung zur Sparte Gesundheitssport gleichzeitig in den Verein eintreten und somit auch den Aufnahmeantrag für den Verein ausfüllen brauchen die Einzugsermächtigung nur einmal zu erteilen/auszufüllen.

Durch diese Änderungen in der Verwaltung und Abrechnung der Kurse im Gesundheitssport profitieren Kursteilnehmer, Übungsleiter und Verwaltung gleichermaßen.

Eine Mitgliedschaft im Verein, ist für eine Teilnahme am Kurssystem der Sparte Gesundheitssport weiterhin nicht erforderlich.

Anschreiben der Spartenleitung

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